Pflegende Angehörige

Betreuende und pflegende Angehörige sind Personen aus der Familie, Freunde, Bekannte und Nachbarn eines pflegebedürftigen Menschen, die diesen Menschen ganz oder teilweise pflegen und betreuen.

Wer Angehörige zu Hause betreut und pflegt, leistet sehr wertvolle aber anstrengende Arbeit. Oft können ältere, kranke oder behinderte Menschen nur dank der Unterstützung ihrer Familie weiterhin zu Hause wohnen.
 

Informationsplattform für betreuende und pflegende Angehörige www.angehoerige-betreuen.gr.ch

Auf dieser Plattform finden betreuende und pflegende Angehörige sowie betroffene Arbeitgebende in Graubünden hilfreiche Informationen, Tipps und Kontakte. Die Plattform bietet keine persönliche Beratung und ist keine Anlaufstelle, sie dient als Übersichtsseite für Betroffene und Interessierte im Kanton.
 

Anlaufstellen für betreuende und pflegende Angehörige in Graubünden

Die Basis für Unterstützung und Entlastung sind gute und übersichtliche Informationen und eine ausführliche Beratung. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick. Scheuen Sie sich nicht, Beratungs- und Anlaufstellen in Anspruch zu nehmen.

Information und Beratung für Menschen...

...mit Alkohol- und Suchterkrankung: Blaues Kreuz, Suchtschweiz  
…mit Alzheimer und Demenzerkrankungen: Alzheimer Vereinigung
…im Pensionsalter: ProSenectute
...mit Krebserkrankung: Krebsliga Graubünden
…mit MS: MS Regionalgruppe
…mit psychische Erkrankung: PDGR, VASK 
…die im Sterben liegen: palliative GRTECUM

(Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Eine umfassende Liste mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten finden Sie hier.
 

Entlastungsangebote

Es gibt viele Organisationen, welche Dienste zur Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen anbieten. Die Angebote sind sehr vielseitig und reichen von Mahlzeitendienst über Fahrdienst bis hin zu Besuchsdiensten und begleiteten Ausflügen.

Einige Beispiele für Entlastungsdienste:

  • Haushalthilfe kann über verschiedene Spitex-Organisationen oder Hauswirtschaftsvermittlungen organisiert werden
  • Administrative Unterstützung erhalten Sie z.B. bei ProSenectute 
  • Aufsuchende Beratungs- und Begleitungsdienstleistung bietet z.B. Ponte. Sie helfen bei der Organisation von Entlastungshilfen, beraten bei der Auswahl von Hilfsmitteln oder begleiten auch mal bei einem schwierigen Behördengang.
  • Mahlzeitendienste werden von Spitex-Organisationen oder auch von Gemeinden oder Kirchgemeinden angeboten. Ein Verzeichnis von Anbietern von Mahlzeitenlieferservice in Ihrer Region finden Sie ausserdem hier.
  • Fahrdienste bieten das Schweizerisches Rotes Kreuz, Graubünden (SRK), die Stiftung Mobilita und Tixi Rheintal an oder fragen Sie die ortsanässigen Taxiunternehmen
  • Besuchs- und Freiwilligendienste bietet z.B. ProSenectute an.  In manchen Gemeinden oder Regionen gibt es "Freiwilligen-Börsen" (z.B. Tauscheria in Südbünden oder Davos Solidarisch). Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
  • Betreuung- und Begleitungsdienste bieten stundenweise Entlastung an und können über verschiedene Spitex-Organisationen organisiert werden. 

Eine umfassende Adressliste von Entlastungsdiensten finden Sie hier. (findhelp)
 

Finanzielle Unterstützung

Oft kommt zur Betreuungsaufgabe die Sorge um die Finanzen hinzu. Die wichtigsten Kostenträger der Pflegeleistung sind die Kranken- und Unfallversicherer. Sie decken die Kosten der Grund- und Behandlungspflege – dies jedoch nur, wenn die professionelles Personal geleistet wird.

Neu: Pflegerechner für Angehörige
Der kostenlose und anonyme Pflegerechner bildet die Leistungen ab, welche pflegende und betreuende Angehörige in Anspruch nehmen können. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie eine personalisierte Liste mit möglichen Finanzierungsansprüchen.

Zum Pflegerechner  

Anstellung durch SPITEX
Es besteht die Möglichkeit, dass die Spitex pflegende Angehörige anstellen. Die Anstellung setzt aber auch eine gewisse Qualifizierung voraus. Informieren Sie sich bei Ihrer Spitex-Organisation.

Assistenzbeitrag
Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilfslosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit die betroffenen Personen zu Hause leben können.

Betreuungsgutschrift
Pflegende Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Sie sollen es ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, wenn jemand pflegebedürftige Verwandte betreut. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen sondern fiktive Einkommen. Die Jahre, für welche eine Betreuungsgutschrift angerechnet werden können, werden im persönlichen, individuellen Konto eingetragen. Sie müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton geltend gemacht werden. Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind auf der Website der SVA Graubünden oder bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinden erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.